ℹ️ Information
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), oder im Volksmund die "Krankenhausreform" genannt, wird kommen. Das Bundeskabinett hat dem Entwurf dazu bereits zugestimmt. Nun müssen die Bundesländer zu Leistungsgruppen und Vorhaltevergütung Stellung beziehen.
Die Bundesländer wurden von der Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" aufgefordert, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) im Bundesrat zu stoppen, oder die Anforderungen an die Leistungsgruppen deutlich zu entschärfen.
Würden die Strukturmerkmale der Leistungsgruppen „Allgemeine Innere Medizin“ und „Allgemeine Chirurgie“, wie im Entwurf stehen bleiben, könnten „durch die Hintertür“ zwangsweise kleine Krankenhäuser geschlossen werden und anschließend in Sektorenübergreifende Versorgungszentren umgewandelt werden. Das könnte bedeuten dass in diesen Zentren dann eine pflegerische statt ärztliche Leitung vorgehalten wird und eine Notfallversorgung gänzlich wegfällt. Solche Einrichtungen würde dann dem oft angesprochenen "Level 1i" gleichkommen.
Als Förderkreis Krankenhaus Oberstdorf e.V. unterstützen wir die Forderung der Aktionsgruppe "Schluss mit Kliniksterben in Bayern" und setzen uns weiter dafür ein, dass der Krankenhausstandort Oberstdorf ein Standort mit einem "echten" Krankenhaus bleibt.